Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest, die Grundlagen sind in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung. Sie kann Entscheidungen, auch für bestimmte Aufgabenbereiche, allgemein durch die Hauptsatzung oder im Einzelfall durch Beschluss auf einen anderen Ausschuss oder den Bürgermeister übertragen, soweit nichts entgegensteht.
Die Gemeindevertretung ist über die Arbeiten der Ausschüsse und über wichtige Verwaltungsangelegenheiten zu unterrichten. Die Hauptsatzung bestimmt die Art der Unterrichtung.
Die Gemeindevertretung setzt sich aus elf Vertreterinnen und Vertretern der Wählergemeinschaft Pahlen(WGP) und der CDU zusammen.
CDU
WGP